Stadt Grenchen und SBB modernisieren die Personenunterführung
Freitag, 23. Februar 2007
in Archiv bis 2007
(Kommunikation SBB) Ab nächsten Montag modernisieren die Stadt Grenchen und die SBB die Personenunterführung im Bahnhof Grenchen Süd. Auf der Südseite wird ein neuer behindertengerechter Rampenaufgang zur bestehenden Per-sonenunterführung erstellt. Anschliessend wird die bestehende Unterführung aufgefrischt und freundlicher gestaltet. Insgesamt investieren Stadt und SBB rund 460'000 Franken.
Zusammen mit der Stadt Grenchen modernisiert die SBB die Personenunterführung des Bahnhofs Grenchen Süd, die eine wichtige Stadt–Stadtverbindung und den Zugang zur Bahn darstellt. Die Ausbauarbeiten starten am nächsten Montag, 26. Februar 2007. Auf Seite der Riedernstrasse entsteht ein neuer behindertengerechter Rampenaufgang zur bestehenden Personenunterführung. Im Anschluss wird die bestehende Personenunterführung modernisiert und freundlicher gestaltet.
Besser erreichbar für Personen mit Behinderung
Dadurch verkürzen sich die Zugangswege zum Bahnhof Grenchen Süd; dies erleichtert die Erreichbarkeit besonders auch für Personen mit einer Behinderung. Die Benutzung des Zugangs zur Personenunterführung ist für Reisende ab der Riedernstrasse
während der ganzen Bauzeit gewährleistet.
Kosten: 460`000 Franken
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang Juli 2007. Die Investitionen für die Modernisierung belaufen sich auf insgesamt rund 460’000 Franken, daran beteiligt sich die Stadt Grenchen zur Hälfte mit 230'000 Franken.
Projektmerkmale
Die wesentlichen Projektmerkmale der Rampe Riedernstrasse sind:
Rampenlänge insgesamt 33.28 m Baulänge Rampenkörper 19.54 m Rampenbreite 2.10 mRampengefälle 6.2 %
Der bestehende Treppenaufgang West wird zugunsten einer rund 17 Meter langen, westwärts führenden 6,2% Rampe abgebrochen. Eine horizontale Wendeplatte folgt im Anschluss dieser Rampe, bevor sie wieder mit 6,2% Richtung Osten steigt. Der anschliessende grosszügige Warteraum zu Gunsten des Fussgängers schliesst den Rampenkörper ab.
Die gewählte Rampenvariante erfordert einen Eingriff in den Strassenquerschnitt. Durch die Einengung werden die Geschwindigkeiten beim Fussgängerstreifen reduziert und die Querungsbreite für die Fussgänger vermindert. Die Einengung wirkt zusätzlich als Verkehrsberuhigende Massnahme.Das Kreuzen von zwei Personenwagen ist durch die Einengung im Begegnungsfall mit 50 km/h nicht mehr möglich. Die Stadtpolizei prüft die Variante eines Einbahnverkehrs in der West-Ostrichtung. Durch den Strasseneingriff müssen die Hoch- und die Netzdruckgasleitung der SWG verlegt werden.



