Schulhaus „Büelen“, Bettlach - Ermittlungsergebnisse
Freitag, 4. Mai 2007
in Polizeimeldungen

Die Polizei Kanton Solothurn hat in Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft in den in Bettlach gemeldeten sexuellen Handlungen, die sich im Umfeld des Schulhauses „Büelen“ ereignet haben sollen, ermittelt. Was die behaupteten 3 Fälle anbelangt ist folgendes festzuhalten:
Ende Januar 2007 hat ein Schüler eine Schülerin im Kochunterricht sexuell belästigt. Auf entsprechenden Strafantrag hin wurden die notwendigen Ermittlungen vorgenommen und der Vorfall wurde bei der Jugendanwaltschaft anfangs März 2007 zur Anzeige gebracht. In einer Aussöhnungsverhandlung haben die beteiligten Parteien inzwischen eine einvernehmliche Lösung gefunden, der Strafantrag wurde zurückgezogen, das Verfahren wird einzustellen sein.
Bei den beiden weiteren Fällen, welche sich im Zeitraum März/April 2007 ereignet haben sollen, ist nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen davon auszugehen, dass es im einen Fall im gegenseitigen Einvernehmen zu sexuellen Handlungen zwischen einem Schüler und einer Schülerin gekommen ist. Die Handlungen haben nachts und ausserhalb des Schulunterrichts stattgefunden. Nach heutigem Wissensstand wurde dabei kein Straftatbestand erfüllt, weil davon auszugehen ist, dass das Opfer nicht zu sexuellen Handlungen genötigt worden ist. Im anderen Fall soll dieselbe Schülerin während der Papiersammlung der Schulen Bettlach sexuell belästigt worden sein. Nach heutigem Wissensstand ist es dabei ebenfalls zu keinen sexuellen Handlungen gekommen, welche von Amtes wegen zu verfolgen wären. In Bezug auf beide Vorfälle haben sowohl das Opfer wie auch dessen gesetzliche Vertretung - jedenfalls soweit Antragsdelikte (sexuelle Belästigung, Tätlichkeiten) in Frage stehen - darauf verzichtet, entsprechende Strafanträge zu stellen und zudem einen bereits gestellten Strafantrag zurückgezogen.
Zusammenfassend ist somit, sofern sich nicht noch neue Erkenntnisse ergeben sollten, davon auszugehen, dass sämtliche laufenden Ermittlungsverfahren einzustellen sein werden.
Im Interesse des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen werden wir zu diesem Fall keine zusätzlichen Auskünfte erteilen.



