(Kanton Solothurn) - Am 31. Juli 2009 geht die ordentliche Einreichungsfrist für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2009 zu Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Gesuche für die Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) eingereicht sein. Nach diesem Datum eingereichte Gesuche können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
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