(Sabine Waelti) - Der BGU will den Entscheid des Kantons Bern und des Bundesamt für Verkehr nun doch nicht ohne weitere Begründung hinnehmen. Der Grenchner Busbetrieb will beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
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