(Polizei Stadt Grenchen) - Vor einem Jahr trat die Chip-, bzw. Tätowierpflicht für Hunde in Kraft. Seither müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS – Animal Identity Service AG, Bern – registriert sein, ausser, er sei lesbar tätowiert. Dann muss er zwar nicht gechipt, aber trotzdem im ANIS registriert sein. Diese Registrierung nehmen die Tierärzte vor. Ausserdem ist bis Ende April wiederum die Hundesteuer fällig. Diese wird in Grenchen und Solothurn von den Stadtpolizeien eingezogen.
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