(Anna Meister) Seit dem 1. März 07 ist für Schülerinnen und Schüler das Benutzen von Mobiltelefonen, sowie elektronischen Geräten (Aufnahme- und Abspielgeräte für Audio-, Video- und Bilddateien, Ogos, portable Spielkonsolen und ähnliche Geräte) auf dem ganzen Schulareal, im Schulhaus und in den Turn- und Schwimmhallen grundsätzlich verboten.
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